Seit 2007 erfasst die Verwertungsgesellschaft Wort auch Material im Web. Das bedeutet: Auch Blogger können sich Tantiemen abholen. Technisch ist das aber gar nicht so einfach.
Wer als Autor für eine Internet-Seite schreibt, wird meist von deren Betreiber bezahlt: Ein Verlag vergütet beispielsweise freie Journalisten für ihre Texte. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Urheberrechtsgesetz aber auch noch weitere Zahlungsansprüche, die nicht jeder Schreiber kennt oder wahrnimmt: So sammelt die Münchner Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) seit vielen Jahren Gebühren von Drucker-, Scanner-, Fax- und Kopiererherstellern sowie von Anbietern von CD- und DVD-Brennern ein. Da auf diesen Geräten zunehmend auch Texte aus dem Internet landen, ergibt sich ebenfalls ein Anspruch auf Tantiemen. Seit 2007 werden diese offiziell erfasst und ausgeschüttet.
Um Tantiemen für Internet-Texte zu erhalten, muss der Autor sich zunächst bei der VG Wort registrieren. Dann erhält er eine Karteinummer, über die die Abrechnung erfolgen kann. Geld von der VG Wort können dabei nicht nur freie Journalisten bekommen, sondern auch Festangestellte, deren Arbeit sonst über ihren Anstellungsvertrag abgegolten ist. (…)
Quelle: taz vom 30.11.2009



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