Ethikrat legt Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe vor

26.11.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Die seit 1999 in Deutschland eingerichteten Babyklappen sowie die Angebote zur anonymen Geburt wurden mit dem Ziel geschaffen, Kindsaussetzungen und -tötungen zu verhindern. Schätzungen zufolge sind durch diese Angebote seit ihrer Einführung mehr als 500 Kinder zu Findelkindern mit dauerhaft anonymer Herkunft geworden. Die bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe sind ethisch und rechtlich sehr problematisch, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Die bisherigen Erfahrungen legen zudem nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, von diesen Angeboten nicht erreicht werden. Die ethischen und rechtlichen Probleme der anonymen Kindesabgabe werden in der Stellungnahme des Ethikrates im Einzelnen dargelegt.



Die öffentlichen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe und die freien Träger sowie die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen halten dagegen auf gesetzlicher Grundlage ein umfangreiches Angebot an wirksamen Hilfestellungen für Frauen selbst in extremen Notlagen bereit, bei denen sichergestellt ist, dass insbesondere dem Kind seine Herkunft und leibliche Familie nicht unbekannt bleiben. Allerdings werden diese Angebote nicht immer angenommen.

Der Deutsche Ethikrat möchte mit seinen Empfehlungen dazu beitragen, dass Schwangeren und Müttern in Notsituationen so gut wie möglich geholfen wird, ohne die Rechte anderer, insbesondere ihrer Kinder, zu verletzen.

Der Ethikrat empfiehlt, die vorhandenen Babyklappen und Angebote zur anonymen Geburt aufzugeben. Dies sollte in einem gemeinsamen Vorgehen aller politisch dafür Verantwortlichen bewirkt werden. Begleitend sollten die öffentlichen Informationen über die bestehenden legalen Hilfsangebote für Schwangere und Mütter in Not- und Konfliktlagen verstärkt werden. Des Weiteren sollten Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen in die Inanspruchnahme der legalen Hilfsangebote zu verbessern.

Um Schwangeren und Müttern in Notlagen darüber hinaus zu helfen, schlägt der Ethikrat ein “Gesetz zur vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung” vor. Damit würde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um Frauen, die in einer schweren Not- oder Konfliktsituation ihre Mutterschaft meinen verbergen zu müssen, durch ein besonders niederschwelliges Angebot zu helfen, das ihnen die Lösung ihrer Probleme im Rahmen einer Beratung und Begleitung unter Wahrung absoluter Vertraulichkeit garantiert. (…)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Ethikrat vom 26.11.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.