Abmahn-Wahn auf schwäbisch: Die Stadt Augsburg hat einen Blogger per Anwalt abmahnen lassen, weil er die Internetadresse augsburgr.de registriert hatte. Besonders pikant: Der 25-Jährige hatte zuvor extra um Erlaubnis gefragt.
Michael Fleischmann wollte doch nur besonders korrekt sein, als er am 5. Oktober 2009 eine E-Mail an die Stadt Augsburg schrieb. Fleischmann und zwei Freunde wollten gemeinsam ein Blog starten, ein Online-Tagebuch über Internet, Technik und öffentliches Leben. Fehlte nur noch eine griffige Internetadresse. “Nachdem wir drei aus Augsburg sind, kamen wir auf den Namen augsburgr.de”, erzählt der Webdesigner.
Er meldete also die Adresse augsburgr.de an – und schrieb dann an die Stadt: “Wir haben die Domain augsburgR.de im Internet registriert. Um juristische Probleme mit der Stadt Augsburg zu vermeiden, bitten wir um eine schriftliche Genehmigung, diesen Namen verwenden zu dürfen”, hieß es in seiner E-Mail an das OB-Referat.
Doch eine Genehmigung gab es nicht. Stattdessen flatterte dem jungen Blogger am 25. Oktober ein Anwaltsbrief ins Haus – eine Abmahnung. (…)
Quelle: Augsburger-Allgemeine vom 23.11.2009
Nachtrag:
Am Abend dann die Kehrtwende. Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl, der den Fall nach eigenen Worten bis dahin nicht gekannt hatte, sprach ein Machtwort. (…) Gribl versicherte, dass Blogger Fleischmann die Abmahnkosten von 1890 Euro nicht bezahlen müsse.
Augsburger Allgemeine vom 24.11.2009

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