Dies hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im April entschieden. Das Urteil ist nun definitiv, nachdem die grosse Kammer nicht auf den Weiterzug der Eidgenossenschaft eingetreten ist.
Das Bundesamt für Justiz und der Anwalt des Betroffenen bestätigten auf Anfrage Medienberichte vom Donnerstag. Der Fall betrifft einen heute 30-Jährigen, der 1997 wegen seiner Zuckerkrankheit für dienstuntauglich befunden worden war. Obwohl er bereit war, Militär- oder Ersatzdienst zu leisten, verpflichteten ihn die Behörden, rund 700 Franken Wehrpflichtersatz pro Jahr zu zahlen.
Seine Beschwerde wies das Bundesgericht 2004 ab. Es verwies auf die Praxis, wonach nur Personen mit einem Invaliditätsgrad von mehr als 40 Prozent von der Pflicht zur Zahlung des Wehrpflichtersatzes ausgenommen seien.
Der EGMR dagegen gab dem Mann Recht. Er stellte fest, dass die Schweiz mit dem Entscheid das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Diskriminierungverbot und das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. (…)
Quelle: 20min vom 19.11.2009

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