Namensnennung im Netz

12.11.2009

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Ein entlassener Mörder geht gegen Seiten vor, die seinen Namen weiterhin im Netz nennen. Zu Recht? Das soll nun der Europäische Gerichtshof endgültig entscheiden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die Klage eines der Mörder von Walter Sedlmayr gegen die jahrelange Nennung seines Namens im Internet an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abgeben.

Der Fall werfe eine Reihe komplizierter europarechtlicher Fragen auf, weshalb das Verfahren wohl dem EuGH vorgelegt werden müsse, sagte der Senatsvorsitzende Gregor Galke. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob deutsche Gerichte und deutsches Recht zum Zug kommen – der Internetanbieter, um dessen Angebot es geht, sitzt in Österreich.



Der im vergangenen Jahr aus der Haft entlassene Mann, der mit seinem Halbruder den Schauspieler Walter Sedlmayr in dessen Wohnung erschlagen hat, sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil auf der Homepage eines österreichischen Medienunternehmens bis 2007 eine Meldung mit seinem vollen Namen frei abrufbar war. (…)

Quelle: ZEIT vom 12.11.2009


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