Der Deutsche Richterbund hat sich am Montag gegen Überlegungen ausgesprochen, ein zentrales Gericht zu schaffen, dass für die Taten von Bundeswehrsoldaten im Einsatz zuständig ist. Die Übertragung einer zentralen Zuständigkeit auf ein Landgericht sei verfassungsrechtlich fragwürdig, bemängelten die Richter.
Das Verteidigungsministerium hingegen hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, eine solche zentrale Gerichtsbarkeit für Soldaten zu schaffen. Bei diesem Gericht könnten die nötigen militärischen Grundkenntnisse gesammelt und gebündelt werden. Das Ministerium erhofft sich dadurch vor allem zügigere Verfahren als bislang.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht vor, in einem ersten Schritt zumindest eine zentrale Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Potsdam, dem Sitz des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, zu schaffen. (…)
Quelle: fr-online vom 10.11.2009

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