Luftangriff bei Kundus: Strafverfahren gegen Bundeswehr-Oberst?

6.11.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Wegen des von ihm angeordneten Angriffs auf zwei Tanklastwagen in Afghanistan gerät der deutsche Oberst Klein offenbar weiter unter Druck. Der Bundeswehrverband schließt ein Strafverfahren gegen ihn nicht aus. Auch Guttenberg geht auf Distanz.

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen wird voraussichtlich am Freitag ihren Bericht zu dem Luftangriff vorlegen. Das Vorprüfungsverfahren liege “in den letzten Zügen”, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein.



Nach Informationen der “Leipziger Volkszeitung” und der “Mitteldeutschen Zeitung” wird ein Strafverfahren immer wahrscheinlicher. Wie die LVZ unter Berufung auf Dresdner Justizkreise berichtet, deutet “manches” darauf hin, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen Oberst Georg Klein ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung von Zivilisten einleiten könnte. (…)

Quelle: ZDF vom 06.11.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.