SchülerVZ: Erpressung oder Schweigegeld?

4.11.2009

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Nach dem Datenklau beim Internet-Netzwerk SchülerVZ hat der Anwalt des 20-Jährigen, der sich in der Untersuchungshaft das Leben nahm, den Vorwurf der versuchten Erpressung zurückgewiesen.



Seinem Mandanten sei “ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden”, erklärte Rechtsanwalt Ulrich Dost am Mittwoch in einer Mitteilung.

“Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste”, argumentierte Dost. Es stelle sich die Frage, ob das Unternehmen seinem Mandaten “Schweigegeld angeboten” habe, um das Bekanntwerden der Sicherheitslücken zu verhindern. (…)

Quelle: fr-online vom 04.11.2009


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