Ein Ferienhaus auf Mallorca eine Firmen-Niederlassung in den USA: Immer häufiger liegen die Reichtümer der Deutschen in mehreren Ländern verteilt. Doch wenn der Eigentümer stirbt und weder per Testament noch durch lebzeitige Verfügungen vorgesorgt hat, folgen böse Überraschungen für die Erben – weil in unterschiedlichen Ländern anders besteuert und vererbt wird.
Quelle: Handelsblatt vom 19.4.2006 und Erbrechts-Special

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