Wolski-Prozess: Nicht nur ein Steuer-Krimi

27.10.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Auf den ersten Blick ein Steuerstrafverfahren wie unzählige andere, wenn auch von beachtlichem Ausmaß: Der 61 Jahre alte Angeklagte Michael Wolski aus Neu-Isenburg soll von 1999 bis 2003 Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft ihm unter anderem vor, die Umsatzsteuerjahreserklärungen nicht fristgemäß eingereicht zu haben.

Im Jahr 1999 gilt das laut Anklage auch für die gemeinsame Einkommensteuererklärung mit seiner Frau. Das Finanzamt Offenbach habe die Steuerschuld deshalb seinerzeit nach der Splittingtabelle auf 313.684 Mark festgesetzt, hätte der Angeklagte seine tatsächlichen Einkünfte gegenüber der Steuerbehörde offengelegt, wäre den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge das Doppelte des Betrags fällig gewesen. Auch die Steuerbescheide für 2000, 2001 und 2002 beruhten laut Anklage auf Schätzungen des Finanzamts.



Mit Blick auf die „tatsächlichen höheren Einnahmen aus seiner beratenden Tätigkeit“ soll der Angeklagte in diesen Jahren Einkommensteuer in Höhe von insgesamt mehr als 1,3 Millionen Euro hinterzogen haben. Im Jahr 2003 schließlich soll es laut Anklage hinsichtlich der Einkommensteuer beim Versuch der Steuerhinterziehung in Höhe von 233.826 Euro geblieben sein. (…)

Quelle: FAZ vom 27.10.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

Comments on this entry are closed.