Sagt die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Zur Abweisung der Kündigungsschutzklage der Maultaschendiebin durch das Arbeitsgericht in Radolfzell. Über die Rechtsfrage kann man streiten, auch wenn das Urteil der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht. Der Diebstahl mag nach dem Erfolgsunwert (einige Euro) gering zu veranschlagen sein; das Verhaltensunrecht der verstohlenen Vorsatztat ist erheblich. Das empfinden Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sie Opfer eines Kollegendiebstahls sind. Erstaunlich ist der kritische Modus.
“Schandurteil” betreibt Emotionalisierung und verneint Rationalität. Das verleitet zum Weiterdenken und wirft zwei Fragen auf: Erstens sind die deutschen Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden “Mitveranstalter” der Arbeitsgerichtsbarkeit – auf allen Ebenen, auch im Radolfzeller Arbeitsgericht. (…)
Zweitens: Emotionalisierung der Urteilskritik begehrt Emotionalisierung der Urteilsfindung. (…)
Quelle: Volker Rieble in der FAZ vom 25.10.2009

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