Was viele Bürger nicht ahnen: Der Fiskus kassiert bei eigentlich steuerfreien Leistungen ab – zum Jahreswechsel droht einigen deshalb eine dicke Nachzahlung.
Allein schon der Name: Progressionsvorbehalt. Viel mehr möchte man darüber eigentlich nicht erfahren. Doch das kann sich rächen. “Die meisten Steuerzahler ahnen nicht, was sich dahinter verbirgt. Aber am Jahresende wundern sich viele, wenn sie Steuern nachzahlen müssen”, sagt Dietmar Wellisch, Professor für Steuerlehre an der Universität Hamburg. Dazu könnten am Ende dieses Jahres viele Eltern gehören, wenn sie plötzlich Teile des Elterngelds zurückzahlen müssen.
Der Progressionsvorbehalt ist der Hebel, mit dem der Fiskus auf den zu versteuernden Lohn noch diverse Leistungen und Einkünfte draufschlägt – die dann ebenfalls versteuert werden müssen. Dazu zählen etwa zusätzliche Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Das gibt es zunächst zwar steuerfrei aufs Konto. Aber würde es der Fiskus dabei belassen, würden Steuerzahler ungleich behandelt werden. (…)
Der Staat freut sich über zusätzliche Einnahmen. Die Bürger ärgern sich über zusätzliche Steuerzahlungen. Diese müssen sie jetzt auch auf ihr Elterngeld leisten. Denn der Bundesfinanzhof hat im September dieses Jahres entschieden, dass die Familienhilfe fiskalisch als Zusatzleistung gilt (Az. VI B 31/09). Damit hat das oberste Finanzgericht eine Diskussion beendet, die bereits seit 2006 Finanzexperten beschäftigte. Eltern müssen sich darauf einstellen, am Jahresende 2009 einen Teil des Elterngelds zurückzuzahlen. (…)
Quelle: FTD vom 21.10.2009
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