Richterspruch pro Ethik

21.10.2009

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In einer am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung wies der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Beschwerde einer evangelischen Familie als unbegründet zurück. Der verpflichtende Unterricht für alle Schüler der Klassen sieben bis zehn verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Beschwerde-Nr. 45216/07)



Die Familie hatte eine Befreiung ihrer heute 16-jährigen Tochter vom Ethik-Unterricht gefordert. Zur Begründung hatte sie unter anderem die staatliche Neutralitätspflicht und die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit angeführt.

Nach Ansicht der Straßburger Richter hindern das Berliner Schulgesetz und der verpflichtende Ethik-Unterricht die Schülerin nicht daran, zusätzlich den evangelischen Religionsunterricht zu besuchen. Zudem stellten die Richter klar, dass das Schulgesetz keine Religion bevorzuge. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütze nicht davor, sich mit anderen Glaubensrichtungen und Religionen auseinandersetzen zu müssen. (…)

Quelle: Jesus vom 20.10.2009


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