Wider dem Robenzwang

16.10.2009

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Eine lange Auseinandersetzung geht ihrem Ende entgegen: Rechtsanwälte in Berlin müssen vor Gericht bald offenbar keine Robe mehr tragen. Viele linke Anwälte hatten den Robenzwang als künstliche Entfremdung von ihren Mandanten und als eines der Symbole des Obrigkeitsstaates kritisiert. Am Mittwochabend hat die Rechtsanwaltskammer Berlin die Kleiderordnung gelockert, erfuhr die taz aus dem Kreis des Vorstands. Offiziell will die Kammer sich allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zu den Ergebnissen der Vorstandssitzung äußern.



König Wilhelm I. von Preußen hatte 1726 befohlen, dass “die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben”. Seither etablierte sich die Robe als allgemein akzeptierte Berufskleidung für Richter, Anwälte und Staatsanwälte. Erst vor rund vierzig Jahren kam die Wende. Die Anhänger der 68er-Bewegung wollten nicht nur den Muff unter den Talaren der Unis loswerden, sondern sich auch gleich noch der verstaubten Robe entledigen.

Die Robenpflicht beschäftigte die Gerichte hoch bis zum Bundesverfassungsgericht. Immer wieder klagten Anwälte gegen das, was sie als Eingriff in ihre Berufsfreiheit empfanden. So zum Beispiel ein Anwalt, der im Jahr 1969 am Landgericht Freiburg ohne Robe aufgetreten war. Das Gericht hatte ihn daraufhin abgelehnt – in zivil dürfe er nur zuschauen, aber keine Erklärungen für seine Mandanten abgeben. (…)

Quelle: taz vom 16.10.2009


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  • natterer
    Das leidige Roben-Thema wäre schnell vom Tisch, hielte man sich an Fakten.
    1. Geltendes Recht ist immer noch § 20 BORA:
    "Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist."
    2. Gibt es eine Umfrage der Kanzlei Dr. Schmitz, die zur Stunde besagt, dass 3/4 der Befragten für das Tragen der Anwaltsobe sind. Mehr darüber: http://www.roben-shop.de/blog/...
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