Kanzlei twittert für den Anlegerschutz

3.10.2009

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Seit dem 01. Oktober 2009 hat die Kanzlei Seehofer einen weiteren Informationskanal aktiviert, um Anleger und interessierte Beobachter des Finanzmarktes mit (tages)aktuellen Urteilen und Entwicklungen zu versorgen.



Neben dem monatlich versandten Newsletter und dem kostenlosen Anlegerschutzmagazin “SEEHOFER” hilft nun das soziale Netzwerk “Twitter“, die Informationswege noch kürzer zu gestalten.

“Das Kapitalmarktrecht ist ständig mit juristischen Veränderungen konfrontiert. Ob ein richtungsweisendes Urteil des BGH oder eine überraschende Einzelfallentscheidung – wir möchten in jedem Falle betroffene Anleger schnell informieren können. Das verstehen wir als Kanzlei unter aktivem Anlegerschutz.”

Wer bereits zwitschert (einen kostenlosen Twitter-Account besitzt) kann sich hier die aktuellen Nachrichten der Kanzlei Seehofer direkt bestellen: www.twitter.com/Anlegermagazin

Quelle: Kanzlei Seehofer vom 03.10.2009


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