Vier Maultaschen stibitzt und deshalb den Job verloren – ist das fair? Ja, sagt der Jurist Volker Rieble: “Auch wer nur fünf Cent stiehlt, muss rausgeschmissen werden.”
Das Arbeitsgericht Radolfzell befasst sich mit der fristlosen Kündigung einer Altenpflegerin, die in einem Pflegeheim abends vier Maultaschen mitgenommen hat, um sie selbst zu essen.
Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Direktor des Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen, hält die Kündigung für rechtens. Er sagt: Wer klaut – auch wenn es sich nur um Centbeträge handelt – muss seinen Job verlieren. (…)
Quelle: Südddeutsche vom 22.09.2009
