Moslem darf in Schulpause beten II

1.10.2009

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Ein 16-jähriger muslimischer Schüler aus Berlin hat eine Debatte über Gebetsräume an öffentlichen Schulen entfacht. Dabei wollte er nur, wie er vor Gericht beteuerte, in der Unterrichtspause seiner „religiösen Pflicht” nachkommen und beten. Und das darf er auch. So entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Die Entscheidung bedeute jedoch nicht, dass die Schule einen Gebetsraum zur Verfügung stellen müsse, sagte Stephan Groscurth, Richter und Pressesprecher des Gerichts, der WAZ.



Ausgelöst hat die Debatte der 16-jährige Yunus M. Er hatte Klage eingereicht, weil ihm die Direktorin des Diesterweg-Gymnasiums untersagt hatte, in der Pause auf dem Schulflur seine Mittagsgebete zu verrichten. Sie hatte sich auf die religiöse Neutralität der öffentlichen Schule berufen. Er und einige Freunde hatten im Flur ihre Jacken ausgebreitet und sich niedergekniet, während Mitschüler zuschauten. Gegen das Verbot klagten er und seine Eltern. In einer Eilentscheidung gab ihm das Verwaltungsgericht 2008 Recht. Seither hatte die Schule ihm einen Computerraum, der in der Pause nicht genutzt wird, zur Verfügung gestellt.

Für das Gericht ist das wichtig. An Schulen, die so einen Raum nicht haben, gebe es die Möglichkeit zum Gebet eben nicht, so das Gericht. Es habe „eine konkrete Einzelfallabwägung im Rahmen der der Schule jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeit” vorgenommen. Davon sei „keinesfalls ein Anspruch auf einen festen Gebetsraum” abzuleiten, stellt Stephan Groscurth klar. (…)

Quelle: DerWesten vom 30.09.2009


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