Für Richter Justus Koch ist es “der Klassiker unter den Stalking-Fällen“. Und der geht so: Der Messe-Bauer Ingo von S. lernt im Internet die 31-jährige Sophia H. kennen. Der geht es wie bei Schiller: Der Wahn ist kurz, die Reu´ ist lang. S. entpuppt sich nicht als der gesuchte Traumprinz, die Beziehung geht in die Brüche, S. will das nicht wahrhaben.
Er schreibt H. fuderweise SMS und Briefe, er schmeichelt, er droht, er lungert vor ihrer Wohnung herum. Er schwärzt sie bei Polizei, Arbeitgeber und Familie an: Sie nehme harte Drogen und fahre Auto im Rausch. Ingo von S. weiß, wovon er redet. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Drogenhandels. Seine Petzerei verbrämt er mit rennender Sorge: Sophia H. habe schließlich beim Max-Planck-Institut “mit gefährlichen Kulturen” hantiert, da sei Drogenkonsum ein Risiko. Vor Gericht kommt raus: Es ist nicht das erste Mal, dass Ingo von S. seine Verflossenen denunziert. Es ist seine Masche.
Am Abend des 8. Januar 2009 aber treibt er es zu bunt. Obwohl er sich laut Gerichtsbeschluss Sophia H. nicht mehr nähern darf, klingelt er an ihrer Tür, bombardiert sie mit Anrufen. Schließlich tritt er in Raserei die Haus- und die Wohnungstür ein. Sophia H. springt in Todesangst aus dem Fenster, fällt zweieinhalb Meter in die Tiefe, bricht sich beide Füße. (…)
Quelle: fr-online vom 30.09.2009

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