Isabell Werth ist nicht nur die erfolgreichste Dressurreiterin der Welt, sondern auch Juristin. Deshalb wird sie mit Interesse die Urteilsbegründung gelesen haben, mit der das Sportgericht der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI) ihre sechsmonatige Doping-Sperre untermauerte: eine unerfreuliche Lektüre für die 40 Jahre alte gefallene Reiter-Diva.
Das dreiköpfige Gericht unter Vorsitz des norwegischen Berufsrichters Erik Elstad wirft ihr Fahrlässigkeit im Umgang mit ihren Pferden vor und schildert in grausigen Einzelheiten die Nebenwirkungen des Wirkstoffs Fluphenazin, der im Urin ihres Pferdes Whisper gefunden wurde – er kann als Beruhigungsmittel missbraucht werden.
Die Kammer lässt ihr außerdem nicht durchgehen, dass sie als erfahrene Profireiterin dem Tierarzt Hans Stihl angeblich blind vertraute. Und schließlich wird ihr bescheinigt, dass sie das Anti-Doping-Programm des Weltverbandes “verunglimpft” und den Sport beschädigt habe.
Das Gericht setzte voraus, dass den Reitern bekannt sei, dass es sich bei Fluphenazin um eine Doping-Substanz handelt, spätestens seit der Ire Cian O’Connor bei den Olympischen Spielen 2004 unter anderem mit diesem Stoff aufgefallen ist. Die Nebenwirkungen des Mittels, eines für Pferde nicht zugelassenen Psychopharmakons aus der Humanmedizin, seien “grauenvoll“. Experten berichteten von “bizarrem Benehmen, Ruhelosigkeit, Anfällen”, von “Aufgeregtheit, übermäßigem Schwitzen, Koordinationsstörungen, ziellosem Drehen, intensivem Hufescharren, Schlagen mit den vorderen Extremitäten, rhythmischem Schwingen von Kopf und Hals, das mit Benommenheit abwechselt”.
Das Gericht nimmt an, dass die Reiterin eine solche Wirkung auf ihr Pferd niemals beabsichtigt habe. Doch “dieser Fall beleuchtet, dass Fahrlässigkeit im Bezug auf die Gabe von Substanzen gravierende Risiken für das Wohl des Pferdes mit sich bringen kann”. (…)
Quelle: FAZ vom 05.09.2009
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