Ab sofort steht jedermann auf akademie.de eine Entscheidungssammlung mit den derzeit bekannten Urteilen der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte zum Thema Rundfunkgebühren für so genannte “neuartige Rundfunkgeräte” zur Verfügung.
Die meisten Urteile: Rundfunkgebührenpflicht für PC ist rechtswidrig
19 der insgesamt 27 bisher bekannt gewordenen Gerichtsurteile lehnen die Rundfunkgebühren für PC’s wegen Verfassungswidrigkeit oder gesetzwidriger Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ab. Nur in neun Fällen – also bei weniger als einem Drittel der Urteile – hält man die PC-Gebühr für rechtmäßig. Den unterlegenen PC-Besitzern wurde in allen Fällen die Möglichkeit der Berufung oder Revision für die nächste Instanz eingeräumt.
Auf Bayern.de werden nur Urteile für die PC-Gebühr veröffentlicht
In Bayern steht es bei den Urteilen derzeit 7:4 gegen die PC-Gebühr. Auf dem Webserver des Freistaats werden unter vgh.bayern.de dennoch nur die vier Einscheidungen veröffentlicht, die PC-Gebührenforderungen des Bayrischen Rundfunks befürworten. Die sieben Urteile der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die die PC-Gebührenforderungen für rechts- oder verfassungswidrig halten, bleiben unberücksichtigt. Die Entscheidungssammlung von akademie.de soll hier mehr Objektivität bei der öffentlichen Dokumentation der laufenden Rechtssprechung herstellen.
Neuere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kritisieren Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte
Bei akademie.de neu veröffentlichte Entscheidungen der Verwaltungsgerichte bemängeln bisherige Urteile der Oberverwaltungsgerichte, die die PC-Gebühr für rechtmäßig hielten. So rügt das VG Schleswig-Holstein im Urteil 14 A 243/08 vom 02.07.2009 den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof: “Der VGH gewichtet hier die Tatsachen eindeutig falsch und vertauscht dadurch Ausnahme und Regelfall.” Das VG Stuttgart hält im Urteil Az 3 K 4393/08 vom 29. April 2009 die Entscheidung des OVG NRW vom 12.03.2009 zur PC-Gebührenpflicht für verfehlt.
VG Münster: PC-Gebührenforderung über 67.773 Euro gegen Firma rechtswidrig
Die Entscheidung des VG Münster 7 K 1971/08 lässt PC-Gebührenforderungen von über 67.773 Euro gegen eine Firma nicht gelten, die 682 Mitarbeitern auch die Heimarbeit am PC ermöglicht hatte. Erfolgreich wehrte sich die Firma auch gegen die Forderung, der GEZ die Adressen der Mitarbeiter rauszurücken. Das Gericht hält PC-Gebührenforderungen für PC-Heimarbeiter gleich aus mehreren Gründen für rechtswidrig.
Quelle: PM akademie.de vom 27.08.2009 via openPR.de
Zum Artikel “Urteile zur PC-Gebührenpflicht” von akademie.de vom 27.08.2009

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