Unbefristeter Ehegattenunterhalt

19.08.2009

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Nach 25 Jahren Ehe hat eine geschiedene Ehefrau Anspruch auf unbefristete Unterhaltszahlungen ihres Mannes. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.

Nach dem Richterspruch gilt dies vor allem dann, wenn das Paar auch Kinder hatte und die Frau wegen der Kindererziehung ihren Beruf aufgegeben hat. Die dadurch erlittenen Nachteile dürften nicht verstärkt werden, indem der Mann nur für eine bestimmte Zeit Unterhalt zahle (Az.: 3 UF 10/08).



Das Gericht lehnte mit seinem Urteil den Antrag eines Ex-Mannes ab. Der Kläger hatte argumentiert, seine Frau könne wieder arbeiten gehen. Sie hatte allerdings für ihre Kinder ihren früheren Beruf aufgegeben und war seit 25 Jahren nicht mehr berufstätig. Die Frau würde nach Meinung des Gerichts allenfalls eine Stelle als ungelernte Kraft finden – das sei aber nicht zumutbar, weil sich die Lebensverhältnisse der Ex-Eheleute “nachhaltig miteinander verwoben” hätten, so das OLG in dem in der Fachzeitschrift “OLG-Report” veröffentlichten Beschluss. (…)

Quelle: Gmx-Portal vom 19.08.2009


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