Missbrauchsprozess: darf ein Geständnis die Strafe mildern?

17.08.2009

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Am Dienstag beginnt der Prozess gegen Leichtathletik-Coach Ewald K. Ihm wird sexueller Missbrauch in 215 Fällen bei unter 14-Jährigen vorgeworfen.

Als das Telefon klingelte, dachte niemand in der Familie K., dass dieser Anruf das Leben der ganzen Familie verändern würde. Ein Mann war am Apparat, er forderte Geld. Sollte die Familie in Penzberg die Summe nicht bezahlen, so werde er zur Polizei gehen und den Beamten von den schrecklichen Taten Ewald K.’s berichten.

Den Eltern und der Schwester K.’s, so berichtet es K.’s Verteidiger Florian Schneider, erschienen die Vorwürfe völlig abwegig. Ihr Sohn, ihr Bruder ein Kinderschänder? Der Erpresser blieb erfolglos, und so marschierte er zur Polizei. Denn die Vorwürfe waren keineswegs aus der Luft gegriffen, der Erpresser war früher selbst eines von K.’s Opfern gewesen.



An diesem Dienstag beginnt vor dem Landgericht München II der Prozess gegen den früheren Leichtathletiktrainer Ewald K.: Der 49-Jährige ist des Kindesmissbrauchs angeklagt – im Zeitraum zwischen 1990 und 2008 soll er in 215 Fällen Buben unter 14 Jahren sexuell missbraucht haben. Hinzu kommen 82 Fälle des sexuellen Missbrauchs an männlichen Schutzbefohlenen unter 18 Jahren. Das Gesetz sieht für diese Vergehen eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren vor. Verteidiger Florian Schneider kündigte ein Geständnis seines Mandanten an. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 16.08.2009


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