Im “Zwitterprozess” muss ein Chirurg 100.000 Euro Schmerzensgeld an eine Klägerin zahlen, die er vor gut 30 Jahren in einer Operation biologisch unumkehrbar zum Mann machte. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch (Az: 25 O 179/07).
Der Arzt war bereits vor anderthalb Jahren in einem Grundsatzurteil wegen des rechtswidrigen Eingriffs zu Schmerzensgeld verurteilt worden, über die Höhe musste aber ein zweites Verfahren entscheiden. Er hatte im Jahr 1977 der damals 18-Jährigen – sie war mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt gekommen – ohne vorige Aufklärung die inneren weiblichen Geschlechtsorgane entnommen.
Klägerin Christiane V. fühlt sich als Frau, war aber als Junge großgezogen worden.
Eine Sachverständige sagte im Schmerzensgeld-Prozess, für die intersexuelle Klägerin wäre auch nach dem damaligen medizinischen Stand das gewünschte Leben als Frau möglich gewesen. Dies hätte man mit Medikamenten und möglicherweise operativen Eingriffen erreichen können, zitierte ein Gerichtssprecher die Gutachterin.
Der nun zum dritten Mal vor Gericht unterlegene Arzt kann in Berufung gehen. (…)
Quelle: fr-online vom 12.08.2009
Fotograf Michael Bührke PIXELIO
Verwandte Artikel



Comments on this entry are closed.