Wer eine Lebensversicherung abschließt, hat eine klare Vorstellung darüber, wer nach seinem Tod das Geld bekommt: selbstverständlich derjenige, den er als Bezugsberechtigten angibt. Aber wenn es schlecht läuft, kassiert nicht diese Person, sondern der Erbe. Gefährlich ist es etwa, nach einer Trennung die begünstigte Person auszutauschen und dem neuen Bezugsberechtigen davon nichts zu sagen. Dann bekommt möglicherweise doch der oder die ungeliebte Ex das Geld.
“Gehört der Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung nicht zu den Erben, kann es nach dem Tod des Versicherungsnehmers unter Umständen zu einem Wettlauf der Hinterbliebenen um die Auszahlung kommen”, warnt der Erlanger Rechtsanwalt Peter Konrad, Fachanwalt für Erbrecht und für Versicherungsrecht.
Das geschah im folgenden Fall: Ein verheirateter Mann schloss eine Lebensversicherung ab und bestimmte seinen Sohn als Bezugsberechtigten. Als er sich von seiner Frau scheiden lassen wollte, tauschte er in der Police den Namen des Jungen gegen den seiner neue Lebensgefährtin aus – sagte ihr aber nichts davon. Der noch verheiratete Mann verunglückte tödlich. Seine Lebensgefährtin fand im Nachlass die Police und verständigte die Versicherung. Die wiederum forderte von ihr Vertrag und Sterbeurkunde, um die Sache prüfen zu können. In der Zwischenzeit schalteten sich die Erben des Mannes ein, die Witwe und der Sohn. Sie widerriefen die bestehende Bezugsberechtigung, die Lebensgefährtin ging leer aus.
Das wollte sie nicht hinnehmen und klagte. Aber der BGH sprach der Witwe und dem Sohn die Versicherungssumme zu. (…)
Quelle: FTD vom 08.08.2009

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