Was ist das Pflegezeitgesetz?

4.08.2009

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Wir stellen Ihnen heute das Pflegezeitgesetz vor, das seit 13 Monaten gilt und pflegenden Angehörige die Vereinbarung von Beruf und Pflege erleichtern soll.

Wie häufig von der neuen Regelung Gebrauch gemacht wurde, ist noch nicht bekannt. So hat beispielsweise die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Gesetzes in Hessen in den Landtag eingebracht.

Für wen gilt das Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz ist eine Regelung für Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Gültig seit

01.07.2008

Zweck des Pflegezeitgesetzes

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzt vom Arbeitsplatz freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten; sie genießen dabei einen Sonderkündigungsschutz.

Voraussetzungen für Freistellung oder Teilzeitarbeit nach dem PflegeZG

  1. Ein naher Angehöriger ist pflegebedürftig.
  2. Es liegt ein akuter Pflegenotfall vor.

Ziel des PflegeZG

Den Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Fotograf Albrecht E. Arnold PIXELIO




Was bringt mir das Pflegezeitgesetz? (Tagesspiegel vom 10.08.2008)
Jetzt können Arbeitnehmer bei akut aufgetretener Pflegebedürftigkeit bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, ohne dass ihnen – grundsätzlich – die Vergütung gekürzt werden darf. Außerdem können sie sich, ähnlich der Elternzeit, vollständig oder teilweise für maximal sechs Monate freistellen lassen, dann aber ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Informationen für Arbeitgeber (HK Hamburg)
Das Pflegezeitgesetz begründet einen Anspruch des Beschäftigten gegen Sie als Arbeitgeber auf Freistellung, wenn er gezwungen ist, einen pflegebedürftigen, nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Während dieser Zeit genießen die Pflegenden einen besonderen Kündigungsschutz. Nur in Ausnahmefällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde für zulässig erklärt werden.
Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (HK Hamburg)
Jeder Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Teilzeitarbeit. Zu diesen Voraussetzungen zählt insbesondere, dass das Arbeitsverhältnis seit mehr als 6 Monaten besteht und dass der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Den Arbeitgeber treffen in Zusammenhang mit dem Recht auf Teilzeitarbeit weitere Pflichten, z.B. Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten.
Juristen kritisieren Pflegezeitgesetz
„Prinzipiell eine sehr sinnvolle Sache“, sagt Anwalt Stenslik. „Leider ist das Gesetz so gestrickt, dass es einige Einladungen zum Missbrauch enthält, die in Zeiten der Rezession erst richtig sichtbar werden könnten.“ Die Anwältin Brigitte Glatzel aus Mainz formuliert es in einem aktuellen Artikel in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ noch drastischer: Das Gesetz sei „gut gemeint und schlecht gemacht“.

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