Im Februar 2009 sorgte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin bundesweit für Aufsehen. Geklagt hatte die Kassiererin Barbara E., genannt Emmely.
Emmely hatte nach den bisherigen gerichtlichen Feststellungen Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro, die vermutlich ein Kunde in ihrer Filiale verloren hatte und die im Büro deponiert wurden, mit einem privaten Einkauf verrechnen lassen.
Vorwürfe, das Verdi-Mitglied Emmely sei wegen ihrer engagierten Beteiligung am Einzelhandelsstreik zuvor gefeuert worden, ließen sich vor Gericht nicht belegen. Dem Urteil zufolge hat sich Emmely bei ihren Aussagen mehrfach in Widersprüche verstrickt. So hatte sie auch als eine Möglichkeit geäußert, dass ihr eine ihrer Kolleginnen die Pfandbons untergeschoben haben könnte.
Die Staatsanwaltschaft rief nun ein fünfseitiger Aufsatz des Münchner Arbeitsrechtlers Volker Rieble in der “Neuen Juristischen Wochenschrift (Heft 29)” auf den Plan. (…) “Wir prüfen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens”, sagte der Justizsprecher Martin Steltner.
Ein Verfahren zu “prüfen” muss zwar noch lange nicht heißen, es tatsächlich zu eröffnen. Dennoch zeigt Riebles zum Teil polemische Analyse des Falles auch einige in der Öffentlichkeit bislang weniger beachtete Punkte auf. (…)
Quelle: Tagesspiegel vom 18.07.2009

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