Klinsmanns Anwalt zu OLG-Urteil

14.07.2009

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Ein Titelbild der taz, das Jürgen Klinsmann, den damaligen Fußballtrainer von Bayern München, am Kreuz hängend zeigte, war vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das OLG München wies mit dieser Entscheidung nun in zweiter und letzter Instanz einen Antrag Klinsmanns auf Einstweilige Verfügung gegen das Blatt zurück. (…)


Klinsmanns Münchner Anwalt, Bernd Gabriel, sagte der SZ, dass er die Entscheidung des OLG für falsch halte und außerordentlich bedauere: “In der historischen Vergangenheit gab es keine Meinungsäußerungsfreiheit, das wissen wir alle; aber das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu Gunsten der Meinungsäußerungsfreiheit zurückzudrängen, kann auch nicht richtig sein.” Klinsmann habe seinen Kindern erklären müssen, weshalb er “brutal ans Kreuz genagelt” dargestellt wurde. “Ob die Richter darüber nachgedacht haben? Ob sie ihren Kindern gerne so etwas erklären würden?” (…)

Quelle: Süddeutsche vom 14.07.2009


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