Operation Scientology gescheitert

14.07.2009

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Scientology ist nach Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg eine Organisation, die den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) für sich in Anspruch nehmen kann.

Für “Glaubensfragen” ist laut OVG Berlin-Brandenburg die Senatsverwaltung zuständig.


Deshalb darf die örtliche Bezirksverordnetenversammlung nicht mit Plakaten in der Nähe bzw. vor der Zentrale der sogenannten “Scientology Kirche e.V.” vor den Scientologen warnen. Ein im Januar 2009 aufgestelltes Plakat mit einem Stop-Schild und der Überschrift “Die BVV zu den Aktivitäten von Scientology im Bezirk” musste entfernt werden. Die BVV hatte nach Feststellung des Gerichts nicht nachweisen können, dass Scientology ausschließlich wirtschaftliche Zwecke verfolgt. (…)

Quelle: Beschluss des 5. Senats vom 13.07.2009 – OVG 5 S 5.09 -

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