TU Darmstadt ./. Ulmer Verlag

7.07.2009

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Der Urheberrechtsprozess zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag über das Recht der Bibliotheken, eigene Bestände zu digitalisieren und ihren Nutzern an elektronischen Leseplätzen in den Räumen der Bibliothek anzubieten, geht in die nächste Runde.

Der Ulmer Verlag hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt Berufung eingelegt, das der TU Darmstadt – und damit den Bibliotheken generell – die Digitalisierung erlaubt. In der ersten Instanz war im Mai dieses Jahres das 2008 vom Gesetzgeber neu geschaffene Recht der Bibliotheken auf digitale Kopie im Wesentlichen bestätigt worden.

Die Verlagsseite will weiterhin ein Verbot erwirken. Angebote der TU Darmstadt, aber auch des Deutschen Bibliotheksverbandes, in Gesprächen eine gemeinsam getragene Lösung des Konflikts zu erarbeiten, wurden abgelehnt und ein schon vereinbarter Gesprächstermin kurzfristig abgesagt.


Die TU Darmstadt bedauert, dass auf Seiten des Verlages wie des Börsenvereins auch nach dem Grundsatzurteil keine Bereitschaft zum Dialog mit den Bibliotheken und Universitäten gegeben ist. Daher wird sich die TU Darmstadt stellvertretend für alle Bibliotheken und ihren universitären Nutzern in Deutschland der rechtlichen Auseinandersetzung weiter stellen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, Rechtssicherheit zu erlangen und die vom Gesetzgeber gewollte und im wissenschaftlichen Alltag längst selbstverständlich gewordene moderne Mediennutzung zu ermöglichen. (…)

Quelle: idw-online vom 07.07.2009

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Zum erstinstanzlichen Urteil des LG Frankfurt/Main
(Institut für Urheber- und Medienrecht vom 18.05.2009)
Landgericht Frankfurt: Digitale Leseplätze erlaubt
(Till Kreutzer auf irights.info am 18.05.2009)

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