Der Kanton Zürich dürfe den Sterbehilfe-Vertrag mit Exit nicht unterschreiben, warnen renommierte Staatsrechtler. Die Zürcher Behörden lassen sich davon nicht beeindrucken.
Der Plan der Zürcher Behörden, die Sterbehilfe in einem Vertrag zu regeln, stösst bei Staatsrechtlern auf schwere Bedenken. Alle angefragten Rechtsprofessoren halten das Zürcher Vorgehen für unzulässig. Falls der leitende Oberstaatsanwalt die Vereinbarung mit Exit wie geplant unterschreibe, überschreite er seine Kompetenzen, sagen die Staatsrechtler übereinstimmend.
“Diese Vereinbarung wirft schwerwiegende staatspolitische Fragen auf”, sagt der emeritierte Staatsrechts-Professor René Rhinow. Rainer J. Schweizer, Professor an der Universität St. Gallen, hält den Vertrag schlicht “für nicht zulässig”. Der Berner Professor Markus Müller sagt, falls es etwas zu regeln gebe, sei dies “primär Sache des Gesetzgebers”. Zwar dürfe die Staatsanwaltschaft interne Weisungen für ihre Mitarbeiter erlassen. “Zu Verhandlungen mit Privaten über die Interpretation des geltenden Rechts ist sie nicht befugt“, sagt Müller. “Schon gar nicht”, ergänzt Rhinow, “können durch eine solche Vereinbarung Rechte und Pflichten von privaten Rechtssubjekten begründet werden.” (…)
Quelle: Markus Häfliger/NZZ vom 05.07.2009
Fotograf Dani © alles-schlumpf
- Umstrittene Sterbehilfe-Vereinbarung unterzeichnet (NZZ vom 10.07.2009)
- Die umstrittene Zürcher Sterbehilfe-Vereinbarung zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und der Sterbehilfeorganisation Exit ist unterzeichnet. Sie regelt Details der Sterbehilfe und wird in Zürich als Zwischenschritt bis zu einer nationalen Regelung verstanden.

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