1986 quälte und drangsalierte er eine Frau (acht Jahre Haft), nur zwei Jahre nach seiner Entlassung tötete er im Alkoholrausch einen Mann. Keine acht Monate nach seiner zweiten Entlassung im März 2001 schlug er einen Zechkumpanen krankenhausreif. Gutachter sagen auch jetzt wieder einen Rückfall des alkoholkranken Jürgen W. (63) voraus. Trotzdem kommt er am Montag voraussichtlich auf freien Fuß.
Wie bereits in dem viel diskutierten Fall eines gefährlichen Sexualstraftäters, der in Heinsberg unter Polizeibewachung stand, weil ein Gericht ihn laufen lassen musste, steht auch die II. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts unter Vorsitz von Werner Scheck nun vor einer unpopulären Entscheidung.
Die Richter sträubten sich am Freitag sichtlich, den “unter Alkoholeinfluss unberechenbaren Mann” tatsächlich gehen zu lassen. Doch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Februar 2009 zwingt sie vermutlich zu dem Schritt. Fachleute raten wegen der hohen Rückfallgefahr ab. “Mit drei Promille sind Sie eine explodierende Zeitbombe”, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Bielefelder Staatsanwalt Jens Balke hatte deshalb schon im Oktober 2006 für den allgemeingefährlichen Jürgen W. “nachträgliche Sicherungsverwahrung” beantragt. Zuvor hatte der BGH 2004 bereits den ersten Antrag des Landgerichts auf Sicherungsverwahrung (Gefängnis auf unbestimmte Zeit) abgewiesen, weil die weniger harte Alternative einer Therapie im Maßregelvollzug nicht erwogen worden war. Sicherungsverwahrung dürfe nur “letztes Mittel” sein, so die Begründung. Doch weil W. laut Gutachter gar keine therapierbare Persönlichkeitsstörung hatte, wurde sein Aufenthalt in der Psychiatrie Eickelborn erfolglos beendet. (…)
Quelle: NW-NEWS vom 22.06.2009

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