Viele eBay-Verkäufer haben mal klein angefangen. Ganz klein, nämlich als Verbraucher. Doch nach dem einen oder anderen Einzelverkauf entfaltet die Verkaufsplattform ihren Reiz und schneller als man meint, ist man eBay-Verkäufer. In der diesbezüglich recht uneinheitlichen Rechtsprechung wurden bereits 25 Käuferbewertungen als Handeln im geschäftlichen Verkehr angesehen. (BGH, Urteil vom 30.04.2008, AZ I ZR 73/05, Internetversteigerung III)
Damit geht eine ganze Reihe rechtlicher Folgen einher, über die wir regelmäßig hier berichten und im Rahmen unserer Beratung berücksichtigen. Zum Beispiel müssen gewerbliche Verkäufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht sowie Gewährleistung einräumen und das Versendungsrisiko tragen. Sie können sich markenrechtlichen Ansprüchen gegenüber gestellt sehen und sind wegen all dieser Anforderungen und einer sich ändernden Rechtsprechung abmahngefährdet. (…)
Quelle: WBE-LAW vom 16.06.2009

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