Mehr als 100 Mal ist ein Jurist und Psychologe im Thüringer Landesdienst zu spät zur Arbeit gekommen – dann musste er gehen. Jetzt hat das Landesarbeitsgericht in Erfurt die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung bestätigt (3 Sa 22/07).
In erster Instanz in Suhl hatte der notorische Zuspätkommer mit seinem Einspruch noch Erfolg. Er legte ein Attest über ein “hochgradig therapieresistentes Psychotrauma” vor. Diese Krankheit mache es ihm unmöglich, den “genauen Zeitpunkt seines Arbeitsantritts selbst zu steuern.”
Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass es dem Freistaat nicht zuzumuten sei, den Patienten weiter zu beschäftigen. (…)
Quelle: STZ-Online vom 12.06.2009

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