Die Tücken der Freiheit ohne Grenzen

15.06.2009

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Ein beruhigender Gedanke: Wer in Thailand nach zehn Jahren Arbeitslager im Dschungel begnadigt wurde, muss, zurück in Deutschland, nicht mehr damit rechnen, wegen derselben Tat noch einmal verfolgt zu werden. Das ist kein ausgedachter Fall für ein juristisches Examen – für einen jungen Frankfurter war das in den neunziger Jahren harte Realität. Er war in Bangkok erwischt worden, als er versuchte, Heroin nach Europa zu schmuggeln. Weil ein Jahr echtes Dschungelcamp vermutlich mit zehn zu eins auf eine mögliche Haftzeit in Deutschland angerechnet würde, verzichtete die Frankfurter Staatsanwaltschaft nach seiner Rückkehr, gegen ihn einen weiteren Prozess anzustrengen.



Noch immer müssen Drogenkuriere in Asien oder Afrika mit drakonischen Sanktionen rechnen. Aber auch Touristen sollten sich vom Heile-Welt-Image der Ferienresorts nicht darüber täuschen lassen, dass sie sich im Ausland auch einer fremden Rechtsordnung unterwerfen. Der Fall des Marco W., der im April 2007 während eines Urlaubs in der Türkei unter dem Verdacht verhaftet worden war, eine englische Schülerin sexuell missbraucht zu haben, hat dies der Öffentlichkeit deutlich gemacht. Ehe der damals Siebzehnjährige zurück in die Heimat durfte, verbrachte er mehrere Monate im wenig komfortablen Untersuchungsgefängnis von Antalya. Öffentlich geäußerte Zweifel, ob alles mit rechtsstaatlichen Dingen zugehe, hatten zu einer Trotzreaktion der türkischen Justiz geführt und Entscheidungen nur noch weiter hinausgezögert. (…)

Quelle: FAZ vom 14.06.2009


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