Kaum ein Autor dürfte prädestinierter für das Verfassen eines Buches zum Ablehnungsrecht sein. Egon Schneider steht nicht nur für zahlreiche instruktive, argumentativ ausgewogene und kenntnisreiche Veröffentlichungen zum Zivilprozessrecht. Prägend für seine juristische Arbeit ist vielmehr der Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit in Gerichtsverfahren. Beleg hierfür sind seine Beiträge im ZAP-Report: Justizspiegel, in denen er wiederkehrend Missstände und Verfahrensverstöße im Justizbereich aufgreift.
Auch wenn das Bild, das Schneider häufig von Richtern zeichnet, kaum zur Verallgemeinerung taugen dürfte, erschreckt man doch regelmäßig bei der Lektüre, mit welcher Verfahrensführung Parteien und Anwälte mitunter konfrontiert sind. Eine Reaktionsmöglichkeit ist die Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit. Die Praxis zeigt indes, dass für eine sachgerechte Handhabung des Ablehnungsrechts nicht nur ein ausgewogenes Gespür für die konkrete Verfahrenssituation, sondern auch sichere Kenntnisse des Ablehnungsrechts erforderlich sind.
Mitunter schrecken Parteien und Rechtsanwälte vor Ablehnungsanträgen in der Sorge zurück, ins prozessuale Abseits zu geraten, mitunter werden erkennbar aussichtslose Ablehnungsanträge gestellt. Nicht selten werden Richter wegen der von ihnen vertretenen Rechtsauffassung oder der Erteilung gebotener Hinweise an die Gegenseite abgelehnt. Die Richterablehnung ist indes kein Mittel, sich gegen eine ungünstige rechtliche Beurteilung zu wehren. Ebenso verbreitet ist der Verlust des Ablehnungsrechts nach § 43 ZPO, nach dem eine Ablehnung nicht mehr möglich ist, wenn sich die Partei nach Bekanntwerden eines Ablehnungsgrundes auf eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. (…)
Quelle: ZAP-Verlag vom 12.06.2009

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