Gericht lehnt Rekordforderung ab

12.06.2009

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Im Prozess um die höchste je in Deutschland eingeklagte Entschädigungssumme zeichnet sich vor dem Hamburger Landgericht einen Niederlage des Unfallopfers ab. Die Richter wiesen die Forderung nach einer einmaligen Abfindung von 7,2 Millionen Euro einer jungen Frau aus Niedersachsen an die Generali-Versicherung zurück. Stattdessen schlug das Gericht am Donnerstag eine Zahlung von einer Million Euro vor, plus einer noch zu bestimmenden monatlichen Rente.

Während Generali diesem Vorschlag zustimmte, lehnte der Anwalt des Opfers ab.

Geklagt hatte die 23 Jahre alte Sarah T. aus Buchholz in Niedersachsen. Die junge Frau ist seit einem Autounfall 2004 schwerstbehindert und braucht 24 Stunden Betreuung am Tag. Die Münchener Versicherung hatte schon vor dem Prozess eine Million Euro Abfindung geboten und zahlt eine Rente. Der Anwalt von Sarah T. begründete im Prozess die Höhe der Forderung damit, dass sie möglicherweise noch 50 Jahre Pflege brauchen werde.

Im Kern ging der Streit am Donnerstag darum, ob Sarah T. sich ihre Ansprüche an die Generali auf einen Schlag auszahlen lassen darf. Ihr Anwalt Jürgen Hennemann berief sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, das in Paragraf 843 dem Unfallopfer “in einem wichtigen Grund” ein Wahlrecht gebe, ob eine Gesamtabfindung gewünscht wird.

Die Zweite Zivilkammer des Landgerichtes sah aber den “wichtigen Grund” nicht als gegeben an. “Wir würden zur Zeit alles verrenten“, sagte die Vorsitzende Richterin Maren Lippold. Sie kam bei der Berechnung der Ansprüche außerdem auf niedrigere Summen als der Anwalt. Die genaue Höhe der Rente nannte das Gericht nicht. Bisher zahlt Generali jeden Monat rund 4.000 Euro. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 12.06.2009 und hier und hier


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