Subway to Sally: Graf von Westphalen mahnt jetzt auch ab

10.06.2009

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Eine weitere Großkanzlei ist in der Szene der deutschen Abmahnanwälte aufgetaucht. Die Rechtsanwaltskanzlei “Graf von Westphalen” mahnt derzeit das Album “Kreuzfeuer” der deutschen Band “Subway To Sally” ab. Die Kanzlei vertritt den Rechteinhaber “DigiProtect – Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien” und mahnt vermeintliche urheberrechtliche Verletzungen über das P2P-Netzwerk BitTorrent ab. Wie üblich, fordern auch die Subway-Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von € 480,00.



Die vorgeschlagene Erklärung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden. Zu empfehlen ist vielmehr, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu verwenden. Doch auch danach ist es gut möglich, dass der Ärger selbst für diejenigen nicht aufhört, die auf die Forderung der Abmahnanwälte eingegangen sind und unterschrieben sowie bezahlt haben. Die Unterlassungserklärung bezieht sich nur auf die abgemahnte Urheberrechtsverletzung, also regelmäßig einen einzelnen Download- oder Angebotsvorgang. Oftmals erinnern die Betroffenen sich nicht mehr genau an andere mögliche Verstöße oder können diese überhaupt nicht einschätzen. Daher sind auch vorläufige Unterlassungserklärungen unbedingt erforderlich, um weitere Probleme zu vermeiden. (…)

Quelle: WBE-LAW vom 10.06.2009


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