Das Urteil zum Basis-Krankenversicherungstarif ist wegweisend: Es nimmt den Gesetzgeber in die Pflicht, Privatunternehmen in die Pflicht zu nehmen.
Die privaten Krankenversicherungen haben einen Prozess verloren, der Sozialstaat hat Kraft gewonnen: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem sehr ausführlichen Urteil die Pflichten bestätigt, die der Gesetzgeber seit 1. Januar 2009 den Privaten auferlegt hat. Das bedeutet: Die privaten Krankenversicherer müssen, auch wenn es ihnen partout nicht passt, einen Basistarif anbieten. Sie müssen, auch wenn das ihre Gewinnaussichten schmälert, kleine Handwerker und Freiberufler zu erträglichen Bedingungen bei sich aufnehmen. Die privaten Krankenversicherer können sich nicht weigern, nur weil ihnen das Risiko zu groß ist. Sie müssen akzeptieren, dass sie Teil eines Systems sind, das auch dem Gemeinwohl verpflichtet ist.
105.000 Menschen in Deutschland waren 1995 ohne jede Krankenversicherung. 2007 hatte sich diese Zahl mehr als verdoppelt. Der Gesetzgeber musste also etwas tun – und er hat etwas getan. Und die Bundesverfassungsrichter stimmen dem zu. (…)
Quelle: Süddeutsche vom 10.06.2009

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