Hoffnung für ehemalige Heimkinder

5.06.2009

Vorlesen mit webReader
closeArchivbeitrag

Es war eines jener Probleme, die es nach dem Konzept des Arbeiter- und Bauenrstaates gar nicht geben durfte: Schwer erziehbare Kinder, wütende, aggressive oder auch verschlossene, solche, die ihre Familie nicht mehr ertrugen und solche, deren Eltern sie nicht mehr ertragen konnten. Zu Tausenden kamen sie in Heime und sollten dort zu realsozialistischen Mustermenschen umgeformt werden – ein wenig aufgearbeitetes Kapitel des DDR-Unrechts.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Debatte angestoßen, womöglich mit Folgen für die Diskussion um Entschädigungen für ehemalige westdeutsche Heimkinder. Wer in einem DDR-Heim einsaß, sagen die Richter in einem Beschluss vom Donnerstag, kann nach dem Gesetz zur Aufarbeitung strafrechtlichen DDR-Unrechts rehabilitiert und entschädigt werden. (…)

Quelle: ZEIT vom 05.06.2009


RSS-Abonnement | Email-Service | Folgen Sie mir bei Twitter

blog comments powered by Disqus