Scharfe Richter-Rüge an Auskunftsverhalten

4.06.2009

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Der Bundesrat hat nach Überzeugung des Sozialgerichts Berlin über Jahre “grob fahrlässig” Scheinselbstständige in seinem Besucherdienst beschäftigt. Nach einem Urteil muss der Bundesrat seine Besucher-Führer künftig sozialversicherungspflichtig einstellen und für einzelne, offenkundige und daher “grob fahrlässige” Fälle Beiträge nachzahlen – allein für 2001 bis 2004 15.000 Euro. (Aktenzeichen: S 36 KR 2382/07)

Der Bundesrat hatte bislang 15 von 18 Mitarbeitern seines Besucherdienstes lediglich als “selbstständige Honorarkräfte” beschäftigt. Prüfer der Deutschen Rentenversicherung kamen demgegenüber 2005 zu dem Ergebnis, es handele sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Dem folgte nun auch das Sozialgericht: Die Mitarbeiter seien voll in die “betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert” gewesen. Sie seien gegenüber den Besuchern als Mitarbeiter des Bundesrats aufgetreten, Zeiten und Inhalte seien ihnen vorgegeben worden.

Deutlich rügte das Gericht, der Bundesrat habe nur “verschwommene Auskünfte” erteilt und wichtige Unterlagen auch auf Anfrage des Gerichts nicht vorgelegt. Eine Honorarkraft sagte aus, er sei zu einer “Informationsveranstaltung” unmittelbar vor der Verhandlung eingeladen worden. Er habe abgesagt, weil er keine Falschaussagen machen wolle. Daraufhin habe die Leiterin des Besucherdienstes erklärt, es gehe nicht um Falschaussagen, “aber ich müsse ja auch nicht alles sagen, was ich weiß”. (…)

Quelle: SG Berlin vom 02.06.2009


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