Die Kanzlei Wilde & Beuger stellt seit letzter Woche auf ihrer Website eine interaktive Musterklageerwiderung unter der Creative Commons-Lizenz BY-3.0 als PDF- und als Word-Dokument zur Verfügung.
Die erste Version dieser Musterklageerwiderung wurde vom Rechtsanwalt Christian Solmecke verfasst. Konkreter Anlass ihrer Entstehung war ein Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt, bei dem die von der Kanzlei Kornmeier vertretene Firma DigiProtect mittels Filesharing vorgenommene Urheberrechtsverletzungen behauptete.
Auch wenn die meisten dieser oft von spezialisierten Kanzleien geltend gemachten Behauptungen mit der Bezahlung der Abmahnforderungen und der Abgabe einer teils modifizierten Unterlassungserklärung enden, landen einige doch vor Gericht. Die dort ankommenden Klagen sind nach Auskunft des Vereins gegen den Abmahnwahn häufig “identisch oder vergleichbar” – unter anderem aufgrund von ähnlichen Schwächen in der Beweisführung. Aus diesen Gründen bot es sich für den Verein an, in Kooperation mit Wilde & Beuger ein Modell zu entwickeln, mit dem Rechtsanwälte, die Abmahnopfer verteidigen, ihr Wissen austauschen und vermehren können. (…)
Quelle: Heise vom 03.06.2009

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