Land muss fristlose Kündigung zurückziehen

28.05.2009

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Im Prozess um die fristlose Kündigung eines Türkisch-Lehrers wegen angeblicher sexueller Übergriffe an einer Frankfurter Grundschule hat das Land Hessen als Arbeitgeberin eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab in einem gestern bekanntgewordenen Urteil der Klage des Pädagogen statt und erklärte dessen Entlassung für gegenstandslos (AZ 16 Ca 8225/08).

Mehrere Schülerinnen hatten ihren Lehrerinnen davon erzählt, wie sie von dem seit 1991 in der Schule tätigen Lehrer unsittlich berührt worden seien. Sie hätten sich beispielsweise während des Unterrichts auf seinen Schoß setzen müssen. Die Schule nahm die darüber angefertigten Gesprächsprotokolle der Lehrerinnen zur Grundlage der fristlosen Kündigung.

Der Lehrer bestritt hingegen die Vorwürfe energisch und erhob Klage. (…)

Quelle: Morgenweb vom 27.05.2009


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