Eine Schere im Kopf ist schmerzvoll. Gemeint ist: Der Journalist schreibt etwas nicht auf, weil er seine Gedanken von sich aus der Zensur unterwirft. Presseanwälte tragen – manchmal zu Recht – dazu bei, dass solche Schneidewerkzeuge in Redaktionen zum Einsatz kommen: Sie schicken im Auftrag ihrer mitunter prominenten Mandantschaft “Presserechtliche Informationsschreiben“, die den Journalisten die Grenzen der Pressefreiheit vor Augen führen sollen.
Gegen einen solchen “Brandbrief” hat der Axel Springer Verlag sich nun erfolgreich zur Wehr gesetzt: Mit einer einstweiligen Verfügung untersagte er die Versendung eines Schreibens der Berliner Kanzlei Schertz Bergmann, die Medien vor einer Berichterstattung zum Fall der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa gewarnt hatte (Az. 27 O 493/09).
Ausgangspunkt war der Fall der bis vor kurzem inhaftierten Sängerin, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als HIV-Infizierte wegen ungeschützten Verkehrs eine Straftat begangen haben soll. Die Kanzlei Schertz Bergmann erwirkte vor dem Landgericht Berlin eine Verfügung, mit der die Kammer dem Springer-Verlag untersagte, über ein Ermittlungsverfahren gegen die Sängerin zu berichten – wie in derartigen Fällen nicht unüblich, grenzten die Richter das Verbot ein mit den Worten “wie in der Ausgabe der ,Bild’ vom 14.04.2009 auf der Titelseite sowie Seite 12 geschehen.” (…)
Quelle: FAZ vom 27.05.2009

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