Das OLG Hamm (Urteil vom 17.03.2009 – 4 U 184/08) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine von einer negativen Presseberichterstattung betroffene PR-Agentur einen Anspruch auf Unterlassung gegen das Presseunternehmen geltend machen kann.
Klägerin war eine PR-Agentur, die Beklagte verlegt u. a. Zeitungen und betreibt ein Zeitungsportal im Internet.
Die Klägerin nahm an einer städtischen Ausschreibung zur Konzeption eines Projektes “Stadtpräsentation im Internet” teil, mit dem das Ziel verfolgt werden sollte, den Wirtschaftsstandort N besser zu vermarkten und die Stadt als starken Wirtschaftsraum mit hoher Lebensqualität zu präsentieren. Die Klägerin erhielt den Zuschlag. Das von ihr sodann ausgearbeitete Projekt sah neben der Präsentation der Stadt auch die Schaffung eines Forums vor, in dem sich ortsansässige Unternehmen in bewegten Bildern darstellen und Arbeitsplätze anbieten, und Interessenten sich auf demselben Weg um die Stellen bewerben können. (…)
Quelle: OpenPR vom 22.05.2009
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