EU-Gericht schützt deutsche Apotheker

20.05.2009

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Anders als in Großbritannien oder Norwegen bleiben Kettenapotheken in Deutschland auch künftig verboten. Inhaber einer Apotheke muss, wie bisher auch, ein selbstständiger Pharmazeut sein, Kapitalgesellschaften wie Doc Morris bleibt dieses Recht dagegen verwehrt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Az: C 171/07) und damit den klagenden Apothekern recht gegeben. Der Deutsche Apothekerverband und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßten das Urteil. Kritik kam von den Grünen, die auf mehr Wettbewerb drängen. Auch die Börse kommentierte das Urteil: Der Aktienkurs von Doc-Morris-Eigentümer Celesio verlor am Dienstag bis zu 13,7 Prozent.

Mit der Entscheidung zugunsten der Apothekerschaft ist der EuGH seinem Generalanwalt Yves Bot gefolgt. Bot hatte schon im Dezember 2008 in seinem Plädoyer im deutschen Apothekenrecht keinen Widerspruch zum EU-Recht gesehen. Der Generalanwalt war allerdings im Vorfeld kritisiert worden, weil seine Frau und seine Tochter Apothekerinnen sind …

Quelle: Tagesspiegel vom 20.05.2009


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