Spanien soll kein “Weltgerichtshof” mehr sein

20.05.2009

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Spaniens Justiz soll nicht länger uneingeschränkt Menschenrechtsverbrechen in aller Welt verfolgen können. Mit großer Mehrheit sprach sich das Parlament am Dienstagabend dafür aus, mit einer Gesetzesänderung die Kompetenzen des Nationalen Gerichtshofes in Madrid zu beschneiden. Dessen Richter sollen Verbrechen in anderen Teilen der Welt künftig nur noch dann verfolgen können, wenn auch Spanier betroffen sind. Mit 339 zu 8 Stimmen nahmen die Abgeordneten den entsprechenden Reformantrag an.

Die sozialistische Regierung und die konservative Opposition hatten sich zuvor auf eine solche Änderung verständigt. Nach derzeit geltendem Recht kann die spanische Justiz Völkermord, Folter oder Kriegsverbrechen in aller Welt verfolgen, selbst wenn keine Spanier unter den Opfern sind.

Am Nationalen Gerichtshof sind zurzeit 14 Verfahren aus acht Ländern anhängig, die keinen Bezug zu Spanien aufweisen. Dabei geht es unter anderem um Verstöße gegen die Menschenrechte in Tibet, im Gazastreifen, im amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba oder in Guatemala. (Siehe auch: Die Weltenrichter von Madrid: Wie Spanien internationale Verbrechen verhandelt) (…)

Quelle: FAZ vom 20.05.2009


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