Praxisinsolvenz – Wenn die Scheidung zur Zahlungsunfähigkeit führt

18.05.2009

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Sie leben mit Ihrem Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft? Wenn ja, dann Hand aufs Herz: haben Sie mit Ihrem Partner einen Ehevertrag geschlossen, der regelt, dass Ihre (Zahn-)Arztpraxis im Falle einer Scheidung nicht in den Zugewinnausgleich fällt? Nein, dann könnte dieser Artikel Sie womöglich vor dem Pleitegeier retten.

Immerhin: Über 190.000 Ehen wurden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 2006 geschieden. Niemand wird Ihnen garantieren, dass Ihre Ehe nicht in einer solchen Statistik auftauchen wird. Denn auf Menschen gibt es keine Garantien. Aber Sie können Vorsorge dafür treffen, dass Sie, wenn Sie Inhaber einer Praxis sind, nach einer Scheidung Ihre Existenzgrundlage nicht verlieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermögenswert Ihrer Praxis zur Hälfte an den Ehepartner ausbezahlt werden muss, ist höher als Sie vermutlich denken.

Um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen, ist es daher wichtig für Sie zu wissen, was bei einer Scheidung mit Ihrer Praxis passiert. (…)

Quelle: Medizinrecht-Blog vom 07.08.2008


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