Nicht immer agieren Verbraucherschützer im rechtlichen Rahmen. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) hat jetzt in einem Urteil vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 40 0 148/08 KfH) eine juristische Niederlage erlitten. Laut Auffassung des Gerichts beauftragte die Wettbewerbszentrale einen unglaubwürdigen Testpatienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse und Ärzte. Das Gericht kritisiert die Methoden der Verbraucherschützer scharf.
Die Wettbewerbszentrale klagte vor dem Landgericht Stuttgart gegen einen etablierten HNO-Arzt aus Baden-Württemberg. Der Vorwurf: Der Arzt habe durch die Vermittlung einer Hörgeräteversorgung wettbewerbswidrig gehandelt. Die Klage stützte sich auf die Aussagen eines 67-jährigen Zeugen, der im Auftrag der Wettbewerbszentrale die Arztpraxis als Testpatient aufsuchte.
Das Gericht wies die Klage in vollem Umfang ab und kritisiert seinerseits die Methoden der Wettbewerbszentrale. (…)
Quelle: OpenPR vom 12.05.2009

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