Abschiebung bei Suizidgefahr?

8.05.2009

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Das OVG Bremen hat sich mit der Frage befassen müssen, ob die Abschiebung eines Ausländers auch bei drohender Suizidgefahr durchgesetzt werden darf.

In beiden Fällen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.04.2009 – 1 B 144/09 und OVG Bremen, Beschl. v. 27.04.2009 – 1 B 157/09) hat das Oberverwaltungsgericht die Abschiebung einstweilen gestoppt.

Im ersten Fall ging es um die Abschiebung einer 57 Jahre alten serbischen Staatsangehörigen, die seit längerem wegen einer psychischen Erkrankung in ärztlicher Behandlung ist und bei der das Gesundheitsamt Bremerhaven im Falle einer zwangsweisen Ausreise eine ernsthafte Suizidgefahr als gegeben angesehen hatte. Diese Gefahr mache entsprechende Sicherheitsmaßnahmen (Fesselung, medikamentöse Ruhigstellung) erforderlich; außerdem sei während des gesamten Abschiebevorgangs eine ärztliche Notfallversorgung sicherzustellen.

Das OVG Bremen hat die von der Ausländerbehörde Bremerhaven bereits eingeleitete Abschiebung unter diesen Voraussetzungen als unverhältnismäßig eingestuft. (…)

Quelle: Deutsches Anwaltportal vom 08.05.2009


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