Die SPD sieht doch noch “gute Chancen”, dass die lang diskutierte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes am 29. Mai im Bundestag beschlossen und zwei Wochen später vom Bundesrat bestätigt wird. “Jetzt geht es nur noch um zwei Feinheiten”, sagte der zuständige SPD-Abgeordnete Michael Bürsch am Donnerstag der Frankfurter Rundschau.
Die Innenpolitiker von CDU, CSU und SPD hatten zuvor noch einmal zwei Stunden lang über den strittigen Gesetzentwurf diskutiert und “viele Fragen geklärt”. Vor der Sitzung hatte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) noch Bedenken insbesondere gegen zwei Regelungen der Novelle geäußert. Zum einen geht es um eine geplante Stärkung des Datenschutzes für Arbeitnehmer. Im Lichte jüngster Missbrauchsfälle hatte die Koalition beschlossen, in einem Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes eine Generalklausel aufzunehmen, die die Unternehmen noch einmal ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hinweist. “In diesem Ziel sind sich SPD und Union nach wie vor einig”, sagte Bürsch.
Bosbach hatte sich aber an der geplanten Formulierung in dem Gesetz gestoßen und befürchtet, es könne neue Pflichten für Unternehmen bedeuten – und Alarm geschlagen. Regierung und SPD teilten seine Sicht zwar nicht, willigten nun aber ein, dass eine Arbeitsgruppe von Arbeits-, Wirtschafts-, Justiz- und Innenministerium eine klarere Formulierung findet. (…)
Quelle: fr-online vom 08.05.2009

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